Fiskalvertretung

Fiskalvertretung

Ein Fiskalvertreter ist in der Schweiz eine natürliche oder juristische Person, die als Wirtschaftsbeteiligter stellvertretend für ausländische Unternehmen alle Verpflichtungen bezüglich der Mehrwertsteuer gegenüber der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) übernimmt.

Alle Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz Leistungen erbringen und einen Umsatz von mehr als CHF 100’000 pro Jahr erzielen, sind in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.

Ausländische Unternehmen benötigen für die MWST-Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einen qualifizierten Fiskalvertreter in der Schweiz. Die Schweiz erlaubt es ausländischen Unternehmen nicht, sich direkt für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Ausländische Unternehmen, die weder einen Wohn- noch einen Geschäftssitz in der Schweiz haben, müssen daher einen Fiskalvertreter benennen, um ihre Schweizer Mehrwertsteuerpflichten zu erfüllen.

  • Beurteilung der MWST-Pflicht in der Schweiz

  • Anmeldung und Registrierung bei der Steuerverwaltung

  • Laufende Beratung in allen steuerlichen Belangen auf der Grundlage der individuellen Situation und Bedürfnisse des Unternehmens

  • Erstellung der vierteljährlichen MWST-Abrechnung

  • Prüfung der Vorsteuer Abzugsmöglichkeiten

  • Klärung mehrwertsteuerlicher Fragen und Veranlagungen im In- und Ausland bei grenzüberschreitenden Transaktionen

  • Vertretung und Korrespondenz mit den Steuerbehörden im Namen des Unternehmens